Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Caglayan und Odabasi GbR
(Stand 01. Januar 2025)
Anbieter dieser Internetseite und Vertragspartner der angebotenen Leistungen ist die Caglayan und Odabasi GbR, Gesellschafter Muhammed Emin Caglayan und Ibrahim Ethem Odabasi, Roonstr. 86, 47169 Duisburg, nachfolgend „Gastrosystems“ genannt.
§ 1 Allgemeines - Ausschließlichkeit - Kunden
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Gastrosystems und ihren Kunden, in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Kunden von Gastrosystems sind ausschließlich Gastronomie-Betreiber oder andere Unternehmer, die über das Internet eine Lieferung von Speisen und Getränken an deren Kunden anbieten oder ihren Gastronomie-Betrieb und/oder ihre Speisekarte im Internet präsentieren wollen.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gastrosystems gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gastrosystems hätte sich durch ausdrückliche Erklärung mit entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ganz oder hinsichtlich einzelner Regelungen einverstanden erklärt.
3. Kunden von Gastrosystems im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragssprache - Speicherung des Vertragstextes
1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Sofern ein Kunde die Leistungen der Gastrosystems auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Gastrosystems gespeichert und dem Kunden auf Anfrage zusammen mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail oder Post übersandt.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Gastrosystems auf ihrer Internetseite sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen Gastrosystems und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Gastrosystems ein Angebot eines Kunden annimmt. Bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern auf der Internetseite behält sich Gastrosystems das Recht vor, eine Bestellung nicht anzunehmen.
2. Wenn ein Kunde von Gastrosystems über die Webseite von Gastrosystems ein Abonnement abschließen möchte, etwa um über das Internet eine Lieferung von Speisen und Getränken an seine Kunden anbieten, oder seinen Gastronomie-Betrieb und/oder seine Speisekarte im Internet zu präsentieren, dann kann der Kunde über einen Button "Kostenpflichtig abonnieren" eine verbindliche Bestellung abgeben. Nach Eingang der Bestellung wird die Bestellung von Gastrosystems elektronisch bestätigt. Zugleich wird für den Kunden ein Benutzerkonto mitsamt den erforderlichen Zugangsrechten automatisch generiert, und die Leistungen von Gastrosystems stehen dem Kunden sogleich zur Verfügung. Durch Generierung des Benutzerkontos mit den erforderlichen Zugangsrechten nimmt die Gastrosystems die Bestellung des Kunden an.
3. Indem der Kunde per Internetseite von Gastrosystems, E-Mail, Telefon, Fax oder Post eine sonstige Bestellung an Gastrosystems übersendet, gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Gastrosystems ab. Gastrosystems den Zugang dieser sonstigen Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass seine Bestellung bei Gastrosystems eingegangen ist. Die Annahme des Angebots und der Vertragsschluss mit Gastrosystems erfolgen durch ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail, Telefon, Fax oder Post.
Gastrosystems ist berechtigt, dass mit der Bestellung per Internetseite von Gastrosystems, E-Mail, Fax oder Post abgegebene Vertragsangebot innerhalb von 5 Tagen nach Eingang dieses Angebots bei Gastrosystems anzunehmen oder abzulehnen.
4. Unterbreitet Gastrosystems auf Anfrage eines Kunden ein individuelles Angebot, etwa zur Erstellung von individuell angepassten Restaurant-Webseiten, so kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
§ 4 Leistungsumfang, Anpassung an den technischen Fortschritt
1. Gastrosystems eröffnet ihren Kunden die Möglichkeit, ihren Gastronomie-Betrieb vorzustellen, eine Speisekarte zu präsentieren, und zugleich Kunden der Gastronomie-Betreiber eine Bestellung von Speisen über das Internet zu ermöglichen.
2. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Gastronomie-Betrieb des Kunden und die angebotenen Speisen und Getränke auf einer Internetseite von Gastrosystems zu präsentieren. Die angebotenen Speisen und Getränke und die Preisgestaltung können vom Kunden frei gewählt werden. Gastrosystems stellt auch eine Möglichkeit zur Verfügung, dass Dritte die von den Kunden angebotenen Speisen und Getränke über das Internet verbindlich bestellen können.
3. Die auf der Internetseite von Gastrosystems angebotene Speisekarte nutzt zudem QR-Codes. Mittels dieser QR-Codes kann können Personen, die bei den Kunden Speisen und Getränke bestellen wollen, die Speisekarten einscannen und sich anzeigen lassen.
4. Weiterhin kann für den Kunden eine Gestaltung und Programmierung von einzelnen Internetseiten auf einem von Gastrosystems bereitgestellten Server erfolgen. Hierbei kann zum einen auf bestehende Vorlagen zurückgegriffen werden.
5. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Gastrosystems zusätzliche Aufträge eines Kunden zu einer Gestaltung und Programmierung von einzelnen Internetseiten auf einem von Gastrosystems bereitgestellten Server umsetzt. Hierbei besteht keine Pflicht seitens Gastrosystems, einen Auftrag für eine bestimmte Gestaltung auch anzunehmen.
6. Gastrosystems hat keine Kenntnisse über diejenigen Personen, die bei Kunden von Gastrosystems Speisen und Getränke bestellen. Insbesondere liegen Gastrosystems keine Kenntnisse über eine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit derartiger Personen vor.
7. Im Rahmen der Nutzung der von Gastrosystems bereitgestellten Leistungen, stellt Gastrosystems den Kunden automatisch eine Datenschutzerklärung sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung und integriert diese in die jeweilige Internetseite des Kunden. Die bereitgestellten Rechtstexte dienen als Mustervorlage und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Gastrosystems haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Wirksamkeit der bereitgestellten Rechtstexte.
8. Gastrosystems ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung an den Stand der Technik anzupassen, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Freistellungsklausel
1. Der Kunde ist verpflichtet, Gastrosystems alle für die Erbringung ihrer Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere gehört dazu die Eingabe von erforderlichen Informationen auf einem von Gastrosystems bereitgestellten Verwaltungsportal. Über das Verwaltungsportal können Kunden Daten zu ihrem Gastronomie-Betrieb und den angebotenen Speisen und Getränken zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für die zur Erstellung eines QR-Codes zu verwendenden Daten eines Kunden.
2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Insbesondere hat er zutreffende Angaben zu Inhaltsstoffen und Allergenen selbst einzupflegen.
3. Der Kunde stellt Gastrosystems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte erhoben werden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten.
4. Der Kunde verpflichtet sich, Gastrosystems alle durch eine solche Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Gastrosystems wird den Kunden unverzüglich über eine eventuelle Inanspruchnahme durch Dritte informieren und dem Kunden, soweit möglich und zumutbar, die Gelegenheit geben, die Ansprüche selbst abzuwehren.
5. Die Freistellung entfällt, soweit Gastrosystems rechtsverletzende Inhalte trotz Kenntnis der Rechtsverletzung nicht entfernt hat, nachdem der Kunde Gastrosystems über das Vorliegen einer Rechtsverletzung informiert hat.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung der vom Kunden bestellten Leistungen erfolgt über die Zahlungsplattform Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
2. Auch die Bezahlung der Aufträge eines Kunden zu einer individuellen Gestaltung und Programmierung von Webseiten erfolgen über die Zahlungsplattform Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Die Bezahlung der Aufträge eines Kunden zu einer individuellen Gestaltung und Programmierung von Webseiten erfolgt per Vorkasse. Die individuelle Gestaltung und Programmierung von Webseiten erfolgt erst nach Zahlungseingang.
3. Bei Zahlungsverzug ist Gastrosystems berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Gastrosystems vor, die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung, Preisanpassung
1. Verträge über die Möglichkeit, den Gastronomie-Betrieb eines Kunden und die angebotenen Speisen und Getränke auf einer Internetseite von Gastrosystems zu präsentieren, und eine Speisekarte mit QR-Codes zu nutzen, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Verträge laufen fort, solange sie nicht von einer Vertragspartei gekündigt werden.
2. Diese Verträge kann mit bis zum Ablauf des letzten Tags eines Kalendermonats für den folgenden Kalendermonat gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
4. Gastrosystems ist berechtigt, maximal einmal jährlich die zu zahlende Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung von Bedeutung sind. Für die Preisberechnung von Bedeutung sind insbesondere die Kosten für Technik, für die Erbringung der Leistungen, für Personal- und Dienstleistungskosten, für Energie sowie für Gemeinkosten, Steuern und Abgaben. Die Preisanpassung tritt frühestens zu Beginn des übernächsten Monats nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung in Kraft. Falls der Kunde mit einer Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Kunde der Preisanpassung mit einer Frist von 14 Tagen seit Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, so kann Gastrosystems den betroffenen Vertrag ordentlich kündigen.
§ 8 Server, Lizenzen
1. Alle Leistungen von Gastrosystems werden ausschließlich auf einem von Gastrosystems bereitgestellten Server erbracht.
2. Der Kunde erwirbt an allen von Gastrosystems zur Verfügung gestellten Inhalten einschließlich Software, Texten und Bildern lediglich ein Einfaches, nicht ohne Zustimmung von Gastrosystems übertragbares Nutzungsrecht, dass mit Beendigung des Vertrages, den Gastronomie-Betrieb eines Kunden und die angebotenen Speisen und Getränke auf einer Internetseite von Gastrosystems zu präsentieren, erlischt. Dies gilt auch für Inhalte, die im Rahmen eines zusätzlichen Auftrags eines Kunden zu einer Gestaltung und Programmierung von einzelnen Internetseiten auf einem von Gastrosystems bereitgestellten Server erzeugt wurden.
§ 9 Haftung
1. Gastrosystems haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Gastrosystems nur, wenn diese wesentliche Vertragspflichten betreffen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Verfügbarkeit
1. Gastrosystems gewährleistet eine Verfügbarkeit der von Gastrosystems bereitgestellten Server von 99% im Jahresmittel.
2. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der notwendigen Wartung sowie Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich Gastrosystems liegen, wie etwa höhere Gewalt oder ein Verschulden Dritter, nicht erreichbar sind.
§ 11 Datenschutz
Gastrosystems verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Gastrosystems zu finden.
§ 12 Vertragsübernahme
1. Ein Kunde ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus seinem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, sofern die Gastrosystems dieser Vertragsübernahme in Textform zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
2. Die Vertragsübernahme erfolgt durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem bisherigen Kunden, den übernehmenden Kunden und von Gastrosystems.
3. Mit Wirksamwerden der Vertragsübernahme tritt der übernehmende Kunde in alle Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Der ursprüngliche Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehung der Kunden und von Gastrosystems gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.